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BGH, 19.02.1979 - II ZR 71/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitwertbemessung bei einer Klage gegen einen Gesellschafter bei dessen Ausscheiden aus einer offenen Handelsgesellschaft unter dem Aspekt der Durchsetzung der Anmeldung an das Handelsregister - Streitwertbemessung über das Interesse den Registereintrag durchzusetzten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1979, 736
- DB 1979, 832
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81
Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens
Davon kann aber abgesehen werden, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen hinreichend deutlich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben (BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1978 - II ZR 71/78 -, Urteil vom 11. Mai 1981 - II ZR 25/80 -, Beschluß vom 8. Oktober 1981 - VII ZR 358/80 -). - BGH, 14.10.1987 - IVa ZR 84/87
Nachfolge in die Kommanditistentellung des Erblassers - Bestimmung des …
Die Revision meint demgegenüber, es müsse ein Viertel des Wertes angenommen werden, und bezieht sich dafür auf die Entscheidung des II. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 19. Februar 1979 (II ZR 71/78, LM ZPO § 3 Nr. 56 = BB 1979, 647 = WM 1979, 560). - BGH, 11.06.1990 - II ZR 53/90
Schätzung des Wertes der Beschwer bei einer Klage auf Mitwirkung bei einer …
Wenn über eine Klage auf Mitwirkung bei einer Anmeldung zum Handelsregister entschieden wird, ist der Wert der Beschwer nach § 3 ZPO zu schätzen (Senatsbeschluß v. 19.02.1979 - II ZR 71/78 = BB 1979, 647;… Schneider, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß, 8. Aufl. Rdn. 212;… Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 7. Aufl. S. 373). - BGH, 26.03.1980 - V ZR 161/78
Aufheben eines Urteils wegen Fehlen des Tatbestands - Bestimmung des Wertes der …
Ob ausnahmsweise dann etwas anderes gilt, wenn "keine Zweifel bestehen - und von der Revision auch nicht erhoben werden -, auf welchem Sachverhalt das angefochtene Urteil beruht" (Beschluß des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 11. Dezember 1978, II ZR 71/78), kann dahinstehen.